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Wie wurde der Weg zurückgelegt ?

Den Versicherten steht im Rahmen vernünftiger Überlegungen frei, die Art der Zurücklegung des Weges zu wählen, ob nun zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem privaten PKW. Es muss nicht zwingend das schnellste Verkehrsmittel gewählt werden, vielmehr darf auch z. B. das am angenehmsten empfundene ausgesucht werden.

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