Die Gesellschaftslehre ist ein Fachbereich, der sich mit der Erforschung und Erklärung der sozialen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Strukturen und Prozesse in der Gesellschaft befasst. Dabei geht es vor allem darum, Zusammenhänge und Entwicklungen zu verstehen, um so zu einem besseren Verständnis der Welt um uns herum zu gelangen.
In Niedersachsen ist die Gesellschaftslehre ein Pflichtfach in der Sekundarstufe I (Klassen 5-10). Es umfasst die Fächer Geschichte, Politik und Wirtschaft sowie Geographie und stellt somit eine Verknüpfung verschiedener gesellschaftswissenschaftlicher Fachgebiete dar.
Im Fach Geschichte geht es um die Erforschung und Analyse vergangener Ereignisse, Entwicklungen und Persönlichkeiten. Dabei steht nicht nur die Betrachtung von politischen und militärischen Aspekten im Vordergrund, sondern auch gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Zusammenhänge werden beleuchtet.
Das Fach Politik und Wirtschaft befasst sich mit den Strukturen und Prozessen in der politischen und wirtschaftlichen Welt. Dabei geht es um Fragen wie: Wie funktioniert unsere Demokratie? Welche Rolle spielen Parteien und Wahlen? Wie läuft ein Wirtschaftssystem ab und welche Akteure gibt es darin?
In Geographie geht es um die Erforschung und Beschreibung von räumlichen Phänomenen. Dabei werden die Zusammenhänge zwischen Mensch und Umwelt sowie die Auswirkungen von globalen Entwicklungen auf lokale Regionen betrachtet.
Insgesamt soll die Gesellschaftslehre den Schülerinnen und Schülern ein breites Verständnis für gesellschaftliche Prozesse vermitteln. Es soll sie dazu befähigen, die Welt um sie herum kritisch zu hinterfragen und zu analysieren, um so eine informierte Meinung bilden zu können.
Kerncurriculum-Vorgaben für das Fach Geschichte in der Sekundarstufe I in Niedersachsen
- Die Schülerinnen und Schüler sollen grundlegende Kenntnisse zur Ur- und Frühgeschichte, zur Antike, zum Mittelalter, zur Frühen Neuzeit und zur Neuzeit erwerben.
- Sie sollen historische Zusammenhänge verstehen und in einen größeren Kontext einordnen können.
- Die Schülerinnen und Schüler sollen sich mit der Bedeutung von Schlüsselereignissen und -personen in der Geschichte auseinandersetzen und deren Einfluss auf die Gesellschaft und die politischen Strukturen erkennen können.
- Sie sollen historische Quellen und Dokumente interpretieren und analysieren können.
- Die Schülerinnen und Schüler sollen ein Bewusstsein für historische Kontinuitäten und Veränderungen entwickeln und in der Lage sein, diese zu beschreiben und zu erklären.
- Sie sollen lernen, historische Fragestellungen zu formulieren und eigenständig zu bearbeiten.
- Die Schülerinnen und Schüler sollen historische Ereignisse und Entwicklungen mit aktuellen gesellschaftlichen und politischen Themen verknüpfen können.
- Das Kerncurriculum definiert auch eine Reihe von Kompetenzen, die die Schülerinnen und Schüler im Fach Geschichte erwerben sollen, darunter beispielsweise die Fähigkeit zur sachgerechten Informationsbeschaffung und -bewertung, die Fähigkeit zur Analyse und Interpretation von Quellen, die Fähigkeit zur Argumentation und Diskussion sowie die Fähigkeit zur Reflexion und Bewertung historischer Ereignisse und Entwicklungen.
Kerncurriculum-Vorgaben für das Fach Erdkunde in der Sekundarstufe I in Niedersachsen
- Die Schülerinnen und Schüler sollen grundlegende Kenntnisse zur Geographie der Erde erwerben und die Wechselwirkungen zwischen Mensch und Umwelt verstehen lernen.
- Sie sollen lernen, räumliche Phänomene zu beschreiben, zu erklären und zu bewerten.
- Die Schülerinnen und Schüler sollen die Bedeutung von Natur- und Kulturraumfaktoren für die menschliche Lebenswelt erkennen und Zusammenhänge zwischen diesen Faktoren herstellen können.
- Sie sollen in der Lage sein, Karten und andere geographische Darstellungen zu lesen und zu interpretieren.
- Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, Zusammenhänge zwischen globalen Entwicklungen und lokalen Veränderungen zu erkennen und zu beschreiben.
- Sie sollen die Bedeutung von Nachhaltigkeit und Umweltschutz im Zusammenhang mit der Nutzung und Veränderung von Landschaften und Ressourcen verstehen und Lösungsansätze für globale und regionale Probleme erarbeiten können.
- Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, geographische Fragestellungen zu formulieren und eigenständig zu bearbeiten.
- Das Kerncurriculum definiert auch eine Reihe von Kompetenzen, die die Schülerinnen und Schüler im Fach Erdkunde erwerben sollen, darunter beispielsweise die Fähigkeit zur sachgerechten Informationsbeschaffung und -bewertung, die Fähigkeit zur Analyse und Interpretation geographischer Daten, die Fähigkeit zur Erstellung und Interpretation von Karten sowie die Fähigkeit zur Reflexion und Bewertung von geographischen Entwicklungen und Prozessen.
Kerncurriculum-Vorgaben für das Fach Politik in der Sekundarstufe I in Niedersachsen
- Die Schülerinnen und Schüler sollen grundlegende Kenntnisse über die Funktionsweise von politischen Systemen erwerben und politische Prozesse verstehen lernen.
- Sie sollen lernen, politische Entscheidungen zu bewerten und eigene Positionen zu entwickeln.
- Die Schülerinnen und Schüler sollen die Bedeutung von Grundrechten und demokratischen Prinzipien für das Zusammenleben in einer Gesellschaft erkennen und diese anwenden können.
- Sie sollen in der Lage sein, politische Begriffe und Konzepte zu verstehen und zu erklären.
- Die Schülerinnen und Schüler sollen die Bedeutung von Partizipation und Engagement für eine demokratische Gesellschaft verstehen und eigene Möglichkeiten zur politischen Beteiligung finden können.
- Sie sollen lernen, politische Entwicklungen und Konflikte zu analysieren und kritisch zu reflektieren.
- Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, wie politische Informationen und Nachrichten zu bewerten sind und wie man an einer öffentlichen Meinungsbildung teilnimmt.
- Das Kerncurriculum definiert auch eine Reihe von Kompetenzen, die die Schülerinnen und Schüler im Fach Politik erwerben sollen, darunter beispielsweise die Fähigkeit zur sachgerechten Informationsbeschaffung und -bewertung, die Fähigkeit zur Argumentation und Diskussion, die Fähigkeit zur Reflexion und Bewertung politischer Entscheidungen sowie die Fähigkeit zur aktiven Beteiligung an politischen Prozessen.