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Sind Schülerinnen/Schüler, die eine Radfahrprüfung durchführen, auch bei der eigentlichen Prüfung im „Realverkehr“ gesetzlich unfallversichert?

Bezugnehmend auf die KMK-Empfehlungen zur Verkehrserziehung vom 15.12.1994 und auf den Runderlass des MK vom 22.10.1985 ist es Aufgabe der Schule, für die Verkehrserziehung der Schülerinnen und Schüler Sorge zu tragen. Radfahrprüfungen sind im Rahmen des regulären Unterrichts für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend durchzuführen, sodass die Schüler/innen auch während dieser Verkehrserziehungsmaßnahme unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
stehen.
Auch die enge Zusammenarbeit mit der Polizei ist, ausdrücklich erwünscht und ändert an dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz der Schüler nicht  (Verweis auf den MK-Erlass vom 10.08.1993 – der nach seiner Aufhebung mit Ablauf des Jahres 2006 weiterhin sinngemäß anzuwenden ist).
Da es sich um eine offizielle Schulveranstaltung handelt stehen die Schülerinnen und Schüler auch bei der praktischen Ausbildung im “Realverkehr”, also im öffentlichen Straßenverkehr, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Bezüglich etwaiger Haftpflichtschäden besteht ein Haftpflichtdeckungsschutz über den Kommunalen Schadensausgleich Hannover.
Unfälle sind über das Formular “Unfallanzeige” dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden.

Die offiziellen Schulanmeldetage für Klasse 5:

Mittwoch 07.05.2025 14:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag 08.05.2025 08:00 – 13:30 Uhr
Freitag 09.05.2025 08:00 – 17:00 Uhr

Schulanmeldebogen (PDF)

 

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