Die o.g. Ausführungen zum Wegeunfall gelten auch für Grundschüler, die den sogenannten „Fahrradführerschein” noch nicht gemacht haben. Der Gesetzgeber gibt nicht vor, wie sich die Versicherten zur versicherten Einrichtung zu bewegen haben, sodass die Grundschüler auch mit dem Fahrrad zur Schule kommen können.
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← Sind Schülerinnen/Schüler, die eine Radfahrprüfung durchführen, auch bei der eigentlichen Prüfung im „Realverkehr“ gesetzlich unfallversichert? Besteht eine Helmpflicht? →
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Die offiziellen Schulanmeldetage für Klasse 5:
Mittwoch 07.05.2025 14:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag 08.05.2025 08:00 – 13:30 Uhr
Freitag 09.05.2025 08:00 – 17:00 Uhr