Home »

Ist mein Kind auch dann versichert, wenn es keinen „Fahrradführerschein“ hat?

Die o.g. Ausführungen zum Wegeunfall gelten auch für Grundschüler, die den sogenannten „Fahrradführerschein” noch nicht gemacht haben. Der Gesetzgeber gibt nicht vor, wie sich die Versicherten zur versicherten Einrichtung zu bewegen haben, sodass die Grundschüler auch mit dem Fahrrad zur Schule kommen können.

Bild des Monats

Schulobst Niedersachsen

Dank der Deutschen KinderKrebshilfe

Termine


« Oktober 2024 »
Mo Di Mi Do Fr Sa So
  1 2 3 4 5 6
7 8 9 10 11 12 13
14 15 16 17 18 19 20
21 22 23 24* Elternsprechtag um 15:00
25 26 27
28* Elternsprechtag um 15:00
29 30 31* Reformationstag
     

Mensa WebMenü

Archive

Anmelden