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Ist mein Kind auch dann versichert, wenn es keinen „Fahrradführerschein“ hat?

Die o.g. Ausführungen zum Wegeunfall gelten auch für Grundschüler, die den sogenannten „Fahrradführerschein” noch nicht gemacht haben. Der Gesetzgeber gibt nicht vor, wie sich die Versicherten zur versicherten Einrichtung zu bewegen haben, sodass die Grundschüler auch mit dem Fahrrad zur Schule kommen können.

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Schulobst Niedersachsen

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