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Bin ich auch im Rahmen einer Fahrgemeinschaft versichert?

Wenn Versicherte vom eigentlichen Weg zur versicherten Einrichtung abweichen, um andere Versicherte abzuholen, so können diese Wegabweichungen (Umwege/Abwege) ebenfalls unter Versicherungsschutz stehen.
Zum Beispiel: Eine Mutter fährt zum Mitschüler Ihres Kindes, um diesen ebenfalls zur Schule zu bringen, und fährt von dort aus zur eigenen Arbeitsstelle. In solchen Fällen wird eine Fahrgemeinschaft zwischen den beiden versicherten Personenkreisen (Schülern und Beschäftigten) gebildet, die sich gemeinsam, zwar über Umwege aufgrund der Bildung der Fahrgemeinschaft, aber dennoch zur versicherten Einrichtung befinden.

Bei Eintritt eines Unfalls stehen jedoch nur die Personen unter gesetzlichem Unfallversicherungsschutz, die zu diesem Zeitpunkt auch zum Kreis der versicherten Personen in der gesetzlichen Unfallversicherung gehören.

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Schulobst Niedersachsen

Fahrradstraße Bramsche

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